Sebastian Uckermann, Andreas Jakob und Patrick Drees nehmen in Heft 45/2012 des „Deutschen Steuerrechts“ (DStR 2012, 2292) kritisch Stellung zur betriebswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds: Die Auslagerung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ist in aller Munde. Gerade steuerliche Berater werden häufig durch Ihre Unternehmensmandanten mit Fragestellungen zu entsprechenden Auslagerungsmöglichkeiten konfrontiert. Oftmals wird hierbei auf Seiten der Versicherungswirtschaft eine zumindest teilweise Auslagerung auf einen Pensionsfonds als „effiziente“ Lösung empfohlen. Der Beitrag setzt sich daher mit dieser Handlungsempfehlung kritisch auseinander und belegt, dass die betriebswirtschaftliche Effizienz einer solchen Lösung in Frage zu stellen ist.
Konkret beweisen die genannten
Autoren, dass die Auslagerung von unmittelbaren Versorgungszusagen auf einen
Pensionsfonds aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen „Königsweg” darstellt.
Vielmehr bedarf es einer unternehmensindividuellen Analyse der Ziele und
Möglichkeiten. Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, wieso ein
Unternehmen einen so hohen Liquiditätsabfluss und hohen Kostenaufwand im Rahmen
einer Pensionsfondsübertragung in Kauf nehmen sollte. Auch wenn für eine
Auslagerung genügend Liquidität vorhanden ist, sind aus betriebswirtschaftlicher
Sicht keine stichhaltigen Argumente zu erkennen, die eine Auslagerung
rechtfertigen würden. Vielmehr könnte das Unternehmen die Liquidität unter
Beibehaltung der unmittelbaren Versorgungszusagen zur betriebsinternen
Ausfinanzierung der Versorgungsversprechen nutzen und weiterhin von den
Vorteilen, die eine unmittelbare Versorgungszusage bietet, profitieren.
Unterstützung erhält diese Argumentation durch die enorme Unterkapitalisierung
von Pensionsfonds in Deutschland. Denn in Pensionsfonds lagen Ende 2010 € 25,6
Mrd., was 5,3 % der gesamten Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung
entspricht. Demzufolge ist zwingend davon auszugehen, dass die meisten
Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland die betriebswirtschaftliche
Sinnhaftigkeit der Übertragung von Pensionsverpflichtungen berechtigterweise
nicht nachvollzogen haben.
Einmal
mehr wird somit sichtbar, dass die Beratung und Einrichtung sowie die laufende
Überwachung von bAV-Systemen in der hochwertigen Beratung technischen,
rechtlichen und organisatorischen Aufwand erfordert und damit
Unternehmensressourcen bindet.
Der"Deutsche bAV
Service“, als markenrechtlich geschützter
Sondergeschäftsbereich der Kenston
Services GmbH und der KENSTON Unternehmensgruppe,
ermöglicht daher die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen
Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für
Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum
börsennotierten Dax-Unternehmen.
In
der Zusammenführung der Komponenten des "Deutschen
bAV Service“ mit den individuellen Unternehmensbelangen sowie
der diesbezüglich möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht
Innovation und Einzigartigkeit. Rechtsberatende
und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen werden in diesem
Zusammenhang von befugten Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen.








