PKV-Wechsel ab 55: Gesetz schränkt Rückkehr in GKV ein

PKV ab 55: Der Gesetzgeber schließt Schlupflöcher für den Rückwechsel in die GKV. Umwege über Auslandsaufenthalte oder Teilrente funktionieren nicht mehr. Wer die falschen Vorversicherungszeiten hat, bleibt dauerhaft in der PKV.

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