Die Beteiligungsgrenze von 1 % ist verfassungsgemäß

Die Absenkung der Beteiligungsquote von 10 % auf 1 % verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz Hintergrund Gewinne aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind als Einkünfte aus ...

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