Seit fünf Jahren gibt es die Riester-Rente. Genau so lange nimmt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel Aufgaben zur staatlich geförderten Altersvorsorge, der so genannten Riester-Rente, wahr. Die ZfA ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Anlässlich des
fünfjährigen Bestehens der ZfA wurde heute ein Tag der offenen Tür
durchgeführt, den Staatssekretär Axel Nawrath, der Finanzminister des Landes
Brandenburg Rainer Speer und der Präsident der Deutschen Rentenversicherung
Bund Herbert Rische im Beisein zahlreicher Gäste eröffnet haben. In seinem Grußwort
dankt Nawrath den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZfA für ihre engagierte
Arbeit. "Sie haben hierdurch einen erheblichen Beitrag für die steigende
Akzeptanz der Riester-Rente geleistet". Speer betonte in seiner Ansprache die
Bedeutung der ZfA. "Für Brandenburg ist die ZfA mit ihren rund 400
Beschäftigten ein wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor." Der
Finanzminister nutzte die Gelegenheit, um sich insbesondere über das moderne
Verfahren zur papierlosen Bearbeitung von Zulagenanträgen bei der ZfA zu
informieren. Rische unterstrich die hohe Bedeutung der Riester-Rente für die zusätzliche
Altersvorsorge. "Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Riester-Verträge
weiter ansteigt".
Weit über sechs
Millionen Menschen haben sich bereits für diese Form der privaten
Altersvorsorge entschieden. Der Staat fördert die Riester-Rente mit einer
Grundzulage von 114 Euro. Pro Kind gibt es zusätzlich 138 Euro. Ab 2008 werden
die Zulagen noch einmal erhöht. Dann beträgt die Grundzulage 154 Euro und die
Kinderzulage pro Kind 185 Euro.
Die dynamische
Entwicklung bei der Riester-Rente spiegelt sich auch in den stark ansteigenden
Zulagenzahlungen durch die ZfA wider. Wurden im Jahr 2003 - dem ersten Jahr der
Zulagenauszahlung - insgesamt rund 72 Millionen Euro ausgezahlt, waren es
alleine in den drei Quartalen dieses Jahres über 500 Millionen. Insgesamt hat
die ZfA bis heute über eine Milliarde Euro an Zulagen ausgezahlt.
Durch das
Alterseinkünftegesetz wurde der ZfA eine weitere Aufgabe übertragen. Als "zentrale
Stelle" erfasst sie alle Alterseinkünfte und teilt sie den Finanzbehörden mit.