Schon im Neuen Testament warnt das Pauluswort (1 Korinther 7): "Bist Du ohne Frau, so suche auch keine". Offensichtlich ahnte der Apostel schon früh, was ARAG Experten heute mit Gewissheit sagen können: Der Weg zum Standesamt lohnt sich aus finanzieller Sicht nicht immer.
+++ Ehegattensplitting - Sparpotential für die Hausfrauenehe +++
Singles oder unverheiratete Paare werden bei der Einkommensteuer grundsätzlich einzeln veranlagt; ihre Einkommen werden somit nach dem Grundtarif besteuert. Ausschließlich Verheiratete haben mit dem Ehegattensplitting die Möglichkeit, ihr Einkommen zusammenzulegen, um es anschließend durch zwei zu teilen und die beiden jeweiligen Hälften zu versteuern. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind von dem Schutzbereich des Artikel 6 des Grundgesetzes und somit vom Ehegattensplitting ausgeschlossen. Das Ehegattensplitting lässt den Steuersatz des Mehrverdienenden umso geringer ausfallen, je unterschiedlicher die Einkommen der Ehegatten sind. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass hauptsächlich Hausfrauen- oder Zuverdienerehen von dieser Form der Eheförderung profitieren. Ehegatten mit gleich hohem Einkommen profitieren kaum oder gar nicht von diesem Modell. Ein Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen: Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro bezahlt ein unverheiratetes Paar 34.068 Euro Steuern. Ein verheiratetes Paar, bei dem der Mann 70.000 Euro und die Frau 30.000 Euro verdient, kommt auf eine jährliche Steuerlast von 32.967 Euro. Ein verheiratetes Paar, bei dem einer Alleinverdiener ist, kann hingegen richtig sparen; hier betragen die jährlich zu leistenden Abgaben nur 26.192 Euro.
+++ Erbrecht - Testament oder Erbvertrag +++
Liegt kein Testament vor, erben unverheiratete Partner keinen Heller. Aber auch mit Testament ist die Erbschaftssteuer für Unverheiratete wesentlich höher, als für Ehegatten. Erbschaftssteuerfrei sind für unverheiratete Partner lediglich Summen bis 5.200 Euro. Der Erbschaftssteuerfreibetrag für Ehegatten liegt hingegen bei 307.000 Euro; hinzu kommt ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro. Für das darüber hinausgehende Erbe zahlen Ehegatten sieben bis 30 Prozent, Unverheiratete 17 bis 50 Prozent. Anders als Ehepaare können Lebenspartner kein gemeinsames Testament machen. Ein gemeinsames Testament hat allerdings eine besondere Bindungswirkung, da es nicht einseitig geändert werden kann. Wenn langjährige Lebenspartner diese besondere Bindungswirkung wünschen, raten ARAG Experten zum Abschluss eines Erbvertrages. Dieser ist für beide Partner bindend und kann weder einseitig geändert, noch annulliert werden.
+++ Versicherungen - Gemeinsamer Hausstand hilft sparen +++
Bei der Hausrat- und Haftpflichtversicherung können junge Paare einiges sparen, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt gründen. Den Versicherern ist es grundsätzlich egal, ob das Paar mit oder ohne Trauschein zusammenlebt. Auch gleichgeschlechtliche Paare können sich gemeinsam versichern. Bei Kapital bildenden Lebensversicherungen kann man nach Auskunft der ARAG Experten das Bezugsrecht ändern, vorausgesetzt man hat bei Abschluss der Lebensversicherung keine unwiderrufliche Begünstigung ausgesprochen. Dann muss bei einer Änderung die Zustimmung des eingetragenen Bezugsberechtigten eingeholt werden.
+++ Gesetzliche Krankenversicherung - kostenlos mitversichern +++
Bei den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen lohnt eine Heirat finanziell - vorausgesetzt die Einkommen der Ehegatten sind sehr unterschiedlich. Wenn nämlich beispielsweise nur ein Ehepartner arbeitet, kann der Andere kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Auch die Kinder sind familienversichert. Bei nicht verheirateten Paaren muss sich der nicht erwerbstätige Partner nach Information der ARAG Experten freiwillig versichern und entsprechende Beiträge zahlen.
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