Eine kleine Unachtsamkeit im fernen Urlaubsort, schon kann es passiert sein: Notarzt, Kran-kenhaus – Operation. Tausende erleiden im Sommer während einer Auslandsurlaubsreise ein solches Schicksal. „Für viele wird es dann sündhaft teuer, weil sie auf Reisen nicht ausreichend versichert sind“, mahnt die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck. Dabei ist ein solcher Schutz oftmals kaum teurer als ein Kaffeegedeck im Ferienland.
„Wer im Urlaub Deutschland verlässt, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung haben“, rät Bianca Höwe vom BdV: „Sie kostet je Person zwischen fünf und zehn Euro pro Jahr und übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse oder dem privaten Versicherer nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport.“ Bianca Höwe:„Nur wenige Gesellschaften wie die HUK-Coburg, der ADAC oder die Europäische Reiseversicherung bezahlen den Rücktransport auch dann, wenn er nach Ansicht des Arztes aus anderen, etwa aus sozialen Gründen, sinnvoll ist.“
Lilo Blunck: „Auslandsreisende werden im Falle des Falles gerne mit unnötigen Behandlungen oder gar Operationen belastet. Nach Zeitungsberichten soll es vorgekommen sein, dass Kindern mit gewöhnlichem Brechdurchfall sogar der Blinddarm herausgenommen wurde. Zum Schutz sollten Sie sich vor einer Operation an die Notrufnummer Ihres Krankenversicherers wenden. Dieser kann Krankenhäuser und auch seriöse deutschsprachige Ärzte nennen.“
Bianca Höwe:„Kleinere Behandlungen müssen Sie selber zahlen, bekommen die Auslagen aber vom Versicherer erstattet. Bei umfangreicheren Behandlungen regelt der Versicherer die Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Hierzu ist es erforderlich, dass Reisende ihren Versicherer kontaktieren, damit dieser der Klinik eine schriftliche Zusage erteilen kann.“
BdV-Tipp: Achten Sie darauf, dass wirklich nur das medizinisch Notwendige ausgeführt wird. Um schnell Ihre Auslagen ersetzt zu bekommen, sollten Sie folgende Unterlagen beim Versicherer einreichen: Schadensformular, Originalrechnungen mit Angaben über die behandelnde Person, Anschrift und Name des Arztes, Krankheitsbezeichnungen, Behandlungstag, - ort und -dauer sowie alle Einzelleistungen und Zahlungsbestätigungen; zusätzlich Belege über An- und Abreise (z. B. Flugtickets) und bei Medikamenten die ärztliche Verordnung.
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