Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand begrüßen in weiten Teilen die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossene Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Das teilt der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) mit. Insbesondere die inhaltlichen Änderungen im Leistungsbereich bewerten die Unfallkassen positiv. Auch sehen sie gerade die Schüler- Unfallversicherung, einen ihrer Kernbereiche, gestärkt. Ablehnend stehen die Unfallkassen allerdings der Reform der Verwaltung gegenüber. Das betrifft sowohl die Gründung eines gemeinsamen Spitzenverbandes für den gewerblichen und öffentlichen Bereich als auch die Zusammenlegung einzelner Träger zu übergroßen neuen Organisationen.
Die geplante Aufgliederung der heutigen Unfallrente in zwei gesonderte Leistungen, nämlich eine einkommensabhängige Erwerbsminderungsrente sowie einen einkommensunabhängigen Ausgleich des Gesundheitsschadens, halten die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für sinnvoll. „Dadurch wird in Zukunft verhindert, dass beispielsweise Schwerletzte, die nicht mehr arbeiten können, benachteiligt sind gegenüber Leichterverletzten, die noch ein Einkommen erzielen“, sagt Prof. Dr. Hartmut Weber-Falkensammer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unfallkassen. „Bisher besteht in diesem Bereich ein Ungleichgewicht, auf das wir schon oft hingewiesen haben.“ Die Reform nimmt nun viele Anregungen auf, die eine Kommission der Unfallkassen schon vor einiger Zeit an die Politik gegeben hat. Skeptisch stehen die Unfallkassen allerdings dem geplanten neuen gemeinsamen Spitzenverband gegenüber. Denn die Anforderungen an die Unfallversicherungsträger des öffentlichen Bereichs unterscheiden sich zum Teil stark von denen des gewerblichen. So ist es fraglich, ob durch die neue Struktur tatsächlich Gelder eingespart werden. „Zu Bürokratie-Abbau führt das neue System sicher nicht“, sagt Prof. Dr. Hartmut Weber-Falkensammer.
Was die Zusammenlegung einzelner Träger angeht, so warnen die Unfallkassen vor zu wenigen und zu großen Organisationen. „Die gegenwärtige Struktur zeichnet sich durch örtliche Nähe zu den Versicherten aus. Das wäre nach der Reform nicht mehr gewährleistet“, begründet Prof. Dr. Hartmut Weber-Falkensammer.
Der BUK ist der Dachverband der Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen (Adressen unter www.unfallkassen.de). Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, der Deutschen Bahn, der Post und Telekom sowie Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende sind bei ihnen gesetzlich gegen Unfälle versichert. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen sie die Prävention von Unfällen in der Schule, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Auch die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und in der Schule gehört dazu. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen die Unfallkassen für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen die Unfallversicherungsträger zusätzlich eine Rente.
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