SPD und Union haben sich in einem siebenstündigen
Verhandlungsmarathon auf einen gemeinsamen
Entwurf für die Gesundheitsreform geeinigt.
Die Einführung des Gesundheitsfonds wird
auf 2009 verschoben, zeitgleich wird es eine neue Form des Risikostrukturausgleiches sowie eine neue
Gebührenordnung für Ärzte geben. Auch für
die sogenannte Ein-Prozent-Klausel und die
Mitnahme von Altersrückstellungen wurde ein
Kompromiss gefunden.
Nach Informationen der ARD
soll der Gesundheitsfonds erst zum 1.
Januar 2009 eingeführt werden. Wie aus
Regierungskreisen verlautete, sei die Verschiebung darin begründet, „dass alle drei Systemneuerungen
zugleich umgesetzt werden sollten und dies
nicht früher möglich gewesen sei”, so die
ARD
Trotz heftiger Gegenwehr der Union einigte man sich auf die Ein-Prozent-Klausel, wodurch eventuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen nach oben begrenzt werden. Nach Vereinbarung der großen Volksparteien dürfen als Zusatzbeitrag jedoch bis zu acht Euro pro Monat unabhängig vom jeweiligen Einkommen erhoben werden Der neue Risikostrukturausgleich soll an etwa „50 bis 80 Krankheiten orientiert werden”, so die ARD. Hintergrund sei, dass beispielsweise viel häufiger Diabetes-Fälle „als Krankheit und bei bestimmten Kassenarten” vorkämen als Aids-Fälle – was durch den neuen Ausgleich kompensiert werden solle. Bei einem Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse wird es trotz vehementer Forderungen der SPD auch in Zukunft keine Mitnahme von Altersrückstellungen geben. Aber es soll ein dreistufiger Basistarif eingeführt werden.
Übergangsphase bei
Finanzausgleich
In Sachen
Finanzausgleich zwischen den Kassen wurde nach ARD-Angaben „eine Übergangsphase vereinbart, in der die unterschiedlichen Einnahme- und Ausgabenstrukturen der
Kassen angeglichen werden sollen.” Hierfür
sollen „bis zu 150 Millionen Euro aus
Haushaltsmitteln verwendet werden”, so die ARD. Ein Gutachten soll Aufschluss geben, wie hoch die einzelnen
Länder tatsächlich finanziell belastet
werden.
Ende Oktober soll die jetzige Vorlage vom Bundeskabinett verabschiedet werden.