Erhöhte Betriebsgefahr bei Anhängergespann führt zu Mithaftung
Ein Anhängergespann, welches auf Grund seiner Breite fast die gesamte Fahrbahn einnimmt, erhöht seine Betriebsgefahr und führt bei Kollision mit vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer Mithaftung. Das hat das OLG Celle in einem Urteil befunden.