Der Sinn oder Unsinn einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht wird viel diskutiert. Eines jedoch ist sicher:
Rauchmelder retten Leben.
Aktuelle Veröffentlichungen in der Fachpresse berichten darüber, dass der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung bei Verstoß gegen diese Pflicht gefährdet sein kann. Policenwerk vertritt die Meinung, "... der Einbau von Rauchmeldern soll Menschenleben retten". Zwar muss jeder, der eine Hausratversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten – die Rauchmelderpflicht eingeschlossen. Sollte dem Vermieter, dem Mieter oder Eigentümer bei der Verwendung eines Rauchmelders trotz alledem ein Fehler unterlaufen, riskiert er bei Policenwerk dennoch nicht den Versicherungsschutz.
Anders als in der Hausratversicherung kann der Sachverhalt in der Haftpflicht als Vermieter gelagert sein. Denn hier könnten Haftpflichtansprüche durch den Mieter, bei Personenschaden, gegen den Vermieter entstehen. Wenn den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen wird. Die bisherige Bilanz: die Zahl der jährlichen Brandtoten hat sich auf etwa 400 halbiert, außer in Berlin und Brandenburg wurden in allen anderen Bundesländern inzwischen Gesetze zur Installation von Rauchmeldern erlassen. Das Deckungskonzept von Policenwerk schließt die Vermietung von bis zu 3 Einlieger- oder Eigentumswohnungen ein.
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Herr ppa. Bertram Schad
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