Wie sind Opfer geschützt?
Gewaltkriminalität mit
gefährlicher und schwerer Körperverletzung hat in Deutschland erheblich
zugenommen, berichtet das Bundeskriminalamt. Im vergangenen Jahr stiegen die
erfassten Fälle erneut um 5,3 Prozent auf 147.122 an. Doch was geschieht mit den
Opfern? Wer übernimmt deren Kosten, wer leistet bei bleibenden Schäden?
Unterschiede im Kleingedruckten
Die
Krankenversicherung übernimmt entstandene Arzt- und Krankenhauskosten. Bleiben
dauerhafte Schäden zurück, zahlt die private Unfallversicherung die vereinbarte
Versicherungssumme oder lebenslange Rente. Allerdings sollten Versicherte einen
Blick in das Kleingedruckte werfen, rät die uniVersa Versicherung. Dort sind
häufig Unfälle aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen und innerer Unruhen
ausgeschlossen. Gute Anbieter verzichten auf diese Einschränkung, sofern man
nicht selbst zu den Unruhestiftern zählte. Ebenso zahlen sie bei Unfällen, die
bei Rettung von Menschenleben entstanden sind.
Auf Extras
achten
Da bei Massenausschreitungen häufig der Täter nur schwer
ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, kosmetische Operationen ausreichend
mitzuversichern. Dann werden entstandene Arzthonorare und Operationskosten von
der Unfallversicherung übernommen. Manche Versicherer zahlen auch für
Zahnersatzkosten bei Schneide- und Eckzähnen. Für Kinder ist es zudem sinnvoll,
ein Schulausfallgeld und Rooming-In fürs Krankenhaus einzuschließen. Kann der
Beruf auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden, springt die
Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Stirbt das Opfer innerhalb eines Jahres nach
der Gewalttat, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Todesfallleistung.
Ohne zeitliche Begrenzung leistet die Risikolebensversicherung im Todesfall. Wer
seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen will, sollte bei der
Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass ein spezieller Opferrechtsschutz
mitversichert ist.
Private Vorsorge
unzureichend
Die private Vorsorge ist nach Angaben der uniVersa
allerdings völlig unzureichend. So besitzen nur 42,1 Prozent der Verbraucher
eine private Unfallversicherung. Gar nur 23,8 Prozent haben mit einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt. Die vereinbarten Versicherungssummen
reichen in vielen Fällen ebenfalls nicht aus, um ein selbstbestimmtes Leben nach
der Gewalttat auf Dauer weiterführen zu können.
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