Haftpflicht haftet auch bei Demenz

Ein Demenzkranker muss nicht für einen verursachten Schaden aufkommen. Klare Sache, denn er kann sein Handeln wegen des Abbaus des Gehirns nicht mehr kontrollieren. So einfach ist es aber keinesfalls, denn ob eine Deliktsunfähigkeit vorliegt, kann nu ...

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