Telearbeit befindet sich im Aufwärtstrend. Immer mehr Arbeitgeber richten
ihren Beschäftigten Arbeitsplätze zu Hause oder in einem Büro in der Nähe
ihres Wohnortes ein. Das hat für beide Seiten Vorteile. Arbeitgeber sparen
hohe Raumkosten. Arbeitnehmer können beispielsweise Familie und Beruf
besser unter einen Hut bringen. Aber was ist wenn ein Unfall passiert?
Beschäftigte an Telearbeitsplätzen sind genauso wie ihre Kollegen in den
Betrieben von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Darauf weisen
die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin.
Bei
Unfällen gesetzlich versichert sind alle Tätigkeiten, die in einem inneren
Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der
Arbeitgeber einen richtigen Telearbeitsplatz mit Computer und Telefon zur
Verfügung stellt oder ob es sich um Heimarbeit im klassischen Sinne handelt.
Welche Tätigkeiten dienstlich sind, das ergibt sich aus dem jeweiligen
Arbeitsvertrag.
Generell gilt: Der Versicherungsschutz greift, wenn
man seine dienstlichen Aufgaben wahrnimmt. Das ist in der Regel im
Arbeitszimmer der Fall und beim Instandhalten oder Transportieren eines
Arbeitsgeräts (etwa des Laptops). Versichert sind auch Dienstreisen und die
Wege vom Büro zum Betrieb, zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen.
Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem Durchschreiten der
Haustür.
Nicht versichert ist der Arbeitnehmer hingegen in der restlichen
Wohnung, also außerhalb des häuslichen Arbeitsbereich – etwa auf dem Weg ins
Badezimmer. Wer seine Arbeit für private Erledigungen unterbricht, ist
ebenfalls nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.
Auch bei Telearbeitsplätzen ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich,
dass sie sicher und gesund gestaltet sind. Er sollte auch diejenigen
Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, regelmäßig über Themen wie
Pausenregelungen oder gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit
informieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen
während der Arbeit, in der Kindertagesstätte, der Schule, Universität und
auf dem Weg dorthin. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen
die Unfallversicherungsträger die Prävention zur Verhütung von Unfällen und
Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls
sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer
Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente.
Ansprechpartner für die Beschäftigten in der Landwirtschaft:
Bundesverband der
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (www.lsv.de)
Albert Münz
Tel.: 0561 93 59-240,
Fax: 0561 9359-244
E-Mail: presse1@bv.lsv.de
Ansprechpartner für die Beschäftigten in der gewerblichen
Wirtschaft:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de)
Stefan Boltz
Tel.: 030
288763-62, Fax: 030 288763-70
E-Mail: presse@hvbg.de
Ansprechpartner für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst:
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