Privat versicherte können Kostenerstattung selbst klären

Ärzte müssen privat krankenversicherte Patienten grundsätzlich nicht über die Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten aufklären. Der Versicherte muss sich bei seiner Krankenkasse hierüber selbst informieren.

Haufe aufrufen

Aktuell im Gespräch

Podcasts

KV - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

KV - Meistgelesen