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Kaufmännische Krankenkasse und TUI kooperieren im Bereich Prävention und Kuren

Die TUI Deutschland GmbH und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), beide mit Firmenhauptsitz in Hannover, haben eine zunächst auf zwei Jahre angelegte Kooperation geschlossen. Es handelt sich um die erste groß angelegte Kooperation des führenden deutschen Reiseveranstalters mit der KKH im Bereich Präventionskurse und Kuren im europäischen Ausland.

Die Marke "Vital" der TUI Deutschland GmbH hat sich im Reisemarkt mit präventiven Schwerpunkten im Bereich "Kuren", "Wellness" und "Gesundheit" einen Namen gemacht. Die Kaufmännische als viertgrößte bundesweit vertretene Krankenkasse setzt gezielt auf Prävention. Ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. "Durch diese Kooperation kann die KKH ihren Versicherten ein weiteres, qualitativ hochwertiges Produkt mit einem zusätzlichen Mehrwert anbieten", sagte KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit. 

Qi Gong-Kurse in Deutschland und auf Mallorca

Im TUI-Vital-Katalog haben 13 Häuser das KKH-Qualitätssiegel erhalten. Egal, ob Yoga, Nordic Walking oder Ernährungsberatung - die KKH bezuschusst diese qualitätsgesicherten Gesundheitsreisen und -angebote für ihre Versicherten im Rahmen der Primärprävention mit bis zu 150 Euro (Sport und Bewegung, Entspannung, Ernährung). Bei Anreise im Hotel erhalten KKH-Versicherte nach Vorlage ihrer Gesundheitskarte zusätzlich ein exklusives Geschenk mit Gesundheitsbezug wie z. B. Massage, Saunatuch oder Yogamatte.  

Fango z. B. in Italien

Neben den Präventionskursen werden im TUI Vital-Katalog acht Häuser, die die Qualitätskriterien der ambulanten Vorsorge erfüllen, mit einer besonderen Empfehlung der KKH und TUI versehen. Die ambulanten Kuren in diesen Häusern und die ärztlich verordneten und abgenommenen Leistungen können bei KKH-Versicherten mit einem Tageshöchstsatz für Unterkunft und Verpflegung von 13 Euro bezuschusst werden. Das Spektrum reicht von Bewegungstherapie über Sole- oder Moorbäder bis hin zu Heilwasser-Trinkkuren aus Mineralquellen. Vor Antritt einer solchen ambulanten Vorsorgemaßnahme am Kurort im Ausland (Italien, Tschechien, Polen, Ungarn) ist ein Antrag bei der Kaufmännischen zu stellen, damit zuvor die medizinische Notwendigkeit der Leistung geprüft werden kann.