Kein Schadensersatzanspruch bei fingiertem Autounfall und Indizien für Manipulation

Wird ein Unfall verabredet und einen entsprechenden Schaden provoziert, besteht kein Anspruch gegen des Schädiger und damit auch kein Direktanspruch gem. § 115 I 1 Nr. 1 VVG gegen dessen Haftpflichtversicherer. Durch die Unfallabsprache fehlt es an ...

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