Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei Bedarf selbst ergänzend mit weltweitem Schutz bei Auslandsreisen absichern. Krankenkassen dürfen hierfür keine Beitragsmittel einsetzen.

Haufe aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Podcasts

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen