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Kreditzinsen sind keine Prozesskosten

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Man muss sich eine gerichtliche Auseinandersetzung auch leisten können, weil eine solche erhebliche Kosten verursacht. Manchmal bleibt nichts anderes übrig, als einen Prozess mit einem Kredit zu finanzieren. Dabei stellt sich die Frage, ob die Kreditzinsen zu den Prozesskosten gehören, die man nach einem Erfolg vor Gericht von der Gegenseite erstattet bekommt. Nein, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 14 W 810/05. Selbst nach einer erfolgreichen gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Zinsen für einen Kredit, den man zur Führung eines Prozesses aufgenommen hat, reine Privatsache.