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29.05.2006 - dvb-Presseservice

Lebensversicherungskunden nun auch gesetzlich gegen Insolvenz eines Versicherers geschützt

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. Mai 2006 die beiden Rechtsverordnungen verkündet, die noch zur Errichtung des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer notwendig waren. Im Insolvenzfall eines Lebensversicherungsunternehmens sind Kunden damit ab sofort nicht nur über eine freiwillige Sicherungseinrichtung der Versicherungswirtschaft abgesichert sondern auch über einen gesetzlichen Sicherungsfonds. Damit wird insgesamt das Vertrauen in die Sicherheit des Produktes Lebensversicherung gestärkt. Der Sicherungsfonds sichert Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Bezugsberechtigte und sonstige begünstigte Personen ab. Neu ist, dass jetzt auch deregulierte Pensionskassen, die vergleichbare Rechnungsgrundlagen wie die Lebensversicherer verwenden, dem gesetzlichen Sicherungsfonds beitreten können.

Der GDV begrüßt, dass sich das Bundesfinanzministerium für eine privatwirtschaftliche Lösung entschieden hat, indem es die Protektor Lebensversicherungs-AG mit den Aufgaben und Befugnissen des gesetzlichen Sicherungsfonds betraut. Protektor hat sich als ein funktionstüchtiger Eckpfeiler für den Schutz von Lebensversicherungskunden bewährt.



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