Makler muss für Millionen-Schaden haften

Landgericht Hamburg fällt Urteil zum Ernstfall der privaten Maklerhaftung in Millionenhöhe. (Az. 413 KHO 27/20): Ein Versicherungsmakler war während einer laufenden Betreuung seiner Beratungsverpflichtung für seinen Kunden nicht nachgekommen.

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