Besonders Lebensversicherer werden durch die Stärkung der Verbraucherrechte durch die geplante Änderung des Versicherungsvertragsrechts (VVG) unter Druck gesetzt. Der VVG-Entwurf berücksichtigt die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, die neben Vorschriften über den Rückkaufswert vorzeitig gekündigter Lebensversicherungen auch mehr Offenheit bei der Verrechnung der Abschlussgebühren und Provisionen fordern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte auf die anstehenden Änderungen des VVG mit einer "Transparenzoffensive", die aber hinter den Vorschlägen der Bundesregierung zurückbleibt.
Die Handelsblatt Konferenz "Der neue gesetzliche Rahmen für die Lebensversicherer" (15. und 16. Mai 2006, Berlin) greift die aktuelle Diskussion um die Modernisierung des VVG sowie die Auswirkungen der höchstrichterlichen Entscheidungen auf den Versicherungsvertrieb auf. Das mögliche Ende der Zilmerung wird dabei ebenso thematisiert wie die Vorschläge der Bundesregierung auch stille Reserven der Lebensversicherer offen zu legen und die Versicherten daran zu beteiligen.
Die neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes zur Lebensversicherung kommentiert Dr. Theo Langheid (Langheid & Dallmayr Rechtsanwälte). Als Vertreter des Bundesjustizministeriums stellt Volker Schöfisch den Entwurf zur VVG-Reform vor und stellt die rechtlichen Änderungen für Lebensversicherer vor. Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann (GDV) beschreibt die Vorschläge des GDV für mehr Transparenz und Information. Aus der Sicht der Versicherungen gehen Norbert Heinen (Vorstandsvorsitzender der Gerling Lebensversicherungs-AG) und Dr. Johannes Lörper (Mitglied der Vorstände der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG und der Victoria Versicherungs AG) auf die Konsequenzen für den Vertrieb ihrer Produkte ein.
Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter:
http://vhb.handelsblatt.com/pr-lebensversicherer
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