Geringfügig Beschäftigte seien zwar am Arbeitsplatz auch dann Unfall versichert, wenn der Arbeitgeber den Mini-Jobber nicht gemeldet hat. Die Berufsgenossenschaft erbringe auch in diesen Fällen die volle Leistung, fordere entgangene Beiträge aber vom Unternehmen ein. Komme der Arbeitgeber seinen Melde- und Beitragspflichten nicht nach, drohen Bußgelder und der säumige Arbeitgeber kann von der Berufsgenossenschaft in Regress genommen werden. Sinnvoll kann es sein, wenn Mini-Jobber im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls bei ihren Arbeitgebern nachfragen, ob der Unfall auch gemeldet worden ist.
Nach Angaben der Berufsgenossenschaft arbeiten die meisten Mini-Jobber im Zuständigkeitsbereich der BG BAU im Reinigungsgewerbe. Der Beitrag zur Unfallversicherung liege hier derzeit pro 400 Euro Bruttoverdienst zwischen 9,15 und 10,86 Euro. Im Leistungsfall komme die Berufsgenossenschaft auch für Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen für Verletzte und Hinterbliebene auf.