Verlässlichkeit und nachhaltig finanzielle Stabilität der Rentenfinanzen
sind Leitlinien der Rentenpolitik der Bundesregierung. Ein wesentliches Ziel ist
es in diesem Zusammenhang, den Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung
bis zum Jahr 2009 ohne zusätzlichen Finanzierungsbedarf nicht über die Marke von
19,9 Prozent steigen zu lassen.
Mit dem Gesetz wird der
Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung - wie im Koalitionsvertrag
vereinbart - für das Jahr 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben und damit für
die Folgejahre stabil gehalten - und zwar ohne den Einsatz zusätzlicher
Bundesmittel. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz der Beitragsatz in der
knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 von 25,9 auf 26,4 Prozent
angehoben. Daneben bestimmt das Gesetz die Beiträge in der Alterssicherung der
Landwirte und die aus diesen Beiträgen abgeleiteten
Beitragszuschüsse.
Im Einzelnen:
Der
Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung ist unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben so zu bestimmen, dass die
Mindestnachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 0,2 Monatsausgaben erreicht. Dazu
würde mit Blick nur auf das Jahr 2007 angesichts der erfreulicherweise über den
Erwartungen liegenden Beitragseinnahmen in den ersten drei Quartalen 2006 und
der aktuellen Wirtschaftsannahmen theoretisch bereits ein Beitragssatz von 19,7
Prozent ausreichen. Eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte hätte
nach derzeitiger Einschätzung allerdings zur Folge, dass er bereits 2008 19,9
Prozent übersteigen würde. Um dies zu verhindern, bedürfte es dann erheblicher
zusätzlicher Finanzmittel.
Nur eine Anhebung des
Beitragssatzes auf 19,7 Prozent könnte durch die übliche Rechtsverordnung
erfolgen. Der mit Blick auf eine nachhaltige und verlässliche Rentenfinanzierung
notwendige Beitragssatz von 19,9 bedarf der gesetzlichen Festlegung im Rahmen
einer Fraktionsinitiative.
Die ebenfalls gesetzlich
erfolgende Festsetzung des Beitragsatzes in der knappschaftlichen
Rentenversicherung für das Jahr 2007 von 25,9 Prozent auf 26,4 entspricht dem
Verhältnis, in dem sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung
verändert. Die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte werden gemäß dem
Verhältnis von Beitrag und Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums im Altersvorsorgesystem der
Landwirte bestimmt. Der Beitrag soll für das Kalenderjahr 2007 in den Alten
Bundesländern monatlich 204 Euro und in den Neuen Bundesländern monatlich 176
Euro betragen. Damit verbunden ist auch die gesetzliche
Neufestlegung der in diesem System geleisteten, aus den Beiträgen abgeleiteten
Beitragszuschüsse.
Der von der Bundesregierung beschlossene
Entwurf wird den Koalitionsfraktionen zugeleitet. Das Gesetz bedarf nicht der
Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2007 in Kraft
treten.
Weitere Informationen und eine Tabelle mit den Einkommens-
bzw. Zuschussklassen sowie den monatlichen Zuschussbeträgen in der
Alterssicherung der Landwirte finden Sie auf der Internetseite des BMAS (www.bmas.bund.de) unter dem Stichwort
"Rente".
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