Mit dem Start der DKM am 24. Oktober – und damit einen Tag vor Beginn der beiden Messetage – bringt die InterRisk drei neue Konzepte für die Privathaftpflichtversicherung (PHV) auf den Markt. „Die bis dahin für unabhängige Vertriebspartner zur Verfügung stehenden Konzepte in den Formaten L, XL und XXL wurden nun umfassend überarbeitet, so dass wir unserer Strategie „serviceorientierter Anbieter von marktführenden Bedingungskonzepten“ voll Rechnung tragen können.“, wie Dieter Fröhlich, Vorsitzender des Vorstandes, erklärt. Bei der umfassenden Neukonzeption wurde der im deutschen Markt für die PHV wohl einzigartige Schadenfreiheitsrabatt in Höhe von 25 % des Beitrages beibehalten. Dieser Nachlass wird bei fünf aufeinander-folgenden, schadenfreien Versicherungsjahren eingeräumt. Sogar bei Mitbewerbern nachgewiesene schadenfreie Jahre werden dabei angerechnet.
Als Basis für die mit vielfältigen Deckungserweitungen gespickten L-, XL- und XXL-Konzepte gelten die aktuell vom GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) empfohlenen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2006). Speziell bei der Entwicklung der neuen XXL-Version wurde den Vertriebspartnern und deren Beratungshaftung, welche mit der vor der Umsetzung stehenden Vermittler-richtlinie ihre gesetzliche Statuierung erhalten wird, Beachtung geschenkt. „Nach unserer aktuellen Marktuntersuchung dürften unabhängige Versicherungsvermittler bei der Empfehlung unseres neuen XXL-Konzeptes weitestgehend auf der sicheren Seite sein!“, so Fröhlich weiter. Als Beispiele nennt Fröhlich die sogenannte Ausfalldeckung. Hierbei können Versicherte, die durch einen Dritten geschädigt werden, den Ersatz des Schadens gegenüber der InterRisk geltend machen, wenn der Schädiger weder eine PHV besitzt, noch über ausreichende eigene Mittel verfügt. Ergänzt wurde dieser verbraucherfreundliche Schutz durch eine Rechtsschutzkomponente, wodurch der Geschädigte notfalls kostenfreie anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung seiner Ansprüche nutzen kann. Eine weitere Besonderheit stellt die Mitversicherung von Sachschäden bis zu einer Höhe von 2.500 € dar, die der Versicherte seinem Arbeitgeber oder einem Kollegen zufügt. Was fast alle Versicherer bei ihren PHV-Angeboten unberücksichtigt lassen, ist die am 11.08.2005 in Kraft getretene Änderung der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO), wonach nahezu jegliche Art von Flugmodell einer Versicherungspflicht unterliegt. Bei den XL- und XXL- Konzepten der InterRisk hingegen sind nun auch Schäden bei Benutzung von versicherungspflichtigen, nicht motorgetriebenen Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 20 kg gedeckt. Also auch die Segelflugmodelle der mitversicherten Kinder. „Wer als unabhängiger Versicherungsvermittler nicht in die Haftungsfalle treten will, sollte sich auf jeden Fall den für unsere Vertriebspartner im Internet zur Verfügung stehenden ausführlichen Mitbewerbervergleich ansehen oder sich aktuell auf unserem Messestand auf der DKM informieren.“, führt Fröhlich abschließend aus.
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