Mit Beginn des neuen Jahres präsentiert sich auch der AltersvorsorgePLANER von Wolters Kluwer mit etlichen Neuerungen. Neben Erweiterungen rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV) verfügt die neue Version 10.2 über die aktuellen Sozialversicherungswerte und kalkuliert ab sofort auf Unisex-Basis. Inzwischen ist die Beratungssoftware – vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) entwickelt – fester Bestandteil in der Vorsorgeberatung tausender Finanzdienstleister.
Was ist neu in Version 10.2?
Die Änderungen in der aktuellen Version 10.2 betreffen vor allem die gesetzlichen Neuerungen, die seit Ende 2012 bzw. Anfang 2013 gültig sind. So sind Versicherer beispielsweise seit dem 21. Dezember 2012 verpflichtet, Männer und Frauen in der Kalkulation gleichzustellen. Die sogenannte Unisex-Regelung ist daher im AltersvorsorgePLANER ab sofort Grundlage aller Berechnungen für Versicherungen. Außerdem gelten seit dem 1. Januar 2013 neue Sozialversicherungswerte. Diese betreffen etwa die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Beitragssätze zur gesetzlichen Sozialversicherung. Änderungen gibt es auch im Bereich der Mini- und Midijobgrenzen. Diese erhöhen sich von monatlich 400 auf 450 Euro (Minijob) bzw. von monatlich 800 auf 850 Euro (Midijob).
Die Version 10.2. wurde auch im Bereich der bAV erweitert. Neu ist etwa die Darstellung und Berechnung des Wirkungsgrads im bAV-Gehalts-Rechner. Es wird nunmehr detailliert aufgezeigt, wie sich der bAV-Beitrag aus dem eigenen Liquiditätsverzicht und den einzelnen Förderungen (Sozialabgabenersparnis, Steuerersparnis und Zuschüssen des Arbeitgebers) zusammensetzt. Bereits mit einem geringen Eigenaufwand wird somit ein beachtliches Sparvolumen erzielt und damit ein hoher Wirkungsgrad auf den eingesetzten Liquiditätsverzicht erreicht.
Konnte man im Altersvorsorge-Check und in der Altersvorsorge-Planung bisher „nur“ einen bAV-Weg berücksichtigen, ist es ab sofort möglich, neben der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds auch die Unterstützungskasse sowie die Direktzusage in die Vergleichsrechnung und in die Bedarfsanalyse einzubeziehen. Außerdem gibt es nun eine grafische und tabellarische Abbildung, sofern in den einzelnen Rentenjahren Überversorgungen auftreten, die Summe aus bestehender und neu umgesetzter Versorgung also den Rentenbedarf übersteigt.
Weitere Informationen sowie die Bestellmöglichkeit gibt es unter www.versicherungspraxis24.de/shop/altersvorsorgeplaner