Private Unfallrente darf nicht auf Berufsschadensausgleich angerechnet werden

Besitzer einer privaten Unfallversicherung müssen nicht befürchten, dass diese im Fall, dass sie Opfer einer Gewalttat werden, auf den möglichen Berufsschadensausgleich angerechnet wird. Dies entschied nun das Kasseler Bundessozialgericht.

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