Provisionsabgabeverbot: Bafin erklärt sich für nicht zuständig
Eindeutige Worte von der Aufsicht: Die Bafin ist nach eigener Ansicht nicht für die Überwachung des Rabattverbotes bei Vermittlern zuständig. Sie weist diese Aufgabe den Industrie- und Handelskammern als Erlaubnisbehörden zu.