Das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz hat für Bundesbeamte
zunächst keine Auswirkung. ARAG Experten gehen zwar davon aus, dass das
Bundesinnenministerium ein Dienstrechtsneuordnungs-Gesetz im Kabinett
verabschieden lassen wird. Aber erst dann müssen sich auch die Staatsdiener an
die Pension mit 67 gewöhnen.
Anzeige