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Rente mit 67 - Das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz gilt für die Rentenversicherung für Angestellte. Was ist mit den Beamten?

Das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz hat für Bundesbeamte zunächst keine Auswirkung. ARAG Experten gehen zwar davon aus, dass das Bundesinnenministerium ein Dienstrechtsneuordnungs-Gesetz im Kabinett verabschieden lassen wird. Aber erst dann müssen sich auch die Staatsdiener an die Pension mit 67 gewöhnen.