Die Energieberatung und das Ausstellen der Energieausweise für Hausbesitzer werden häufig als Nebenleistung ausgeübt. Die Frage, ob diese Leistung auch umfassend abgesichert ist, wird dabei oft zur Nebensache. Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG empfiehlt Energieberatern zu prüfen, ob diese Tätigkeit im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung versichert ist und gleichzeitig den Versicherer über die Ausübung der Zusatztätigkeit zu informieren.
Die Energieberatung wird in der Regel von beratenden Berufen wie Architekten oder Fachplanern oder auch von Handwerkern als Nebentätigkeit, von selbstständigen und unabhängigen Energieberatern als Haupttätigkeit durchgeführt. Jeder Energieberater benötigt dafür einen passenden Versicherungsschutz.
Für Architekten, Ingenieure, sonstige Bauvorlageberechtigte und staatlich geprüfte Bautechniker, die eine Energieberatung als Nebenleistung zur Haupttätigkeit erbringen, sind die Risiken bei HDI-Gerling im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für die Haupttätigkeit abgedeckt und sollten dafür, wie alle Betätigungsfelder, beim Versicherungsabschluss mit angegeben werden. Ein besonderer Prämienzuschlag wird bei HDI-Gerling für diese Deckung nicht erhoben.
Wenn ein Handwerker oder Baustoffhändler die Energieberatung und das Ausstellen von Energiepässen durchführt, kann er diese Tätigkeit durch eine Zusatzklausel in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Versicherungsschutz besteht dann für Vermögensschäden, die aufgrund einer fehlerhaften Beratung entstehen können, sofern der Versicherungsnehmer eine anerkannte Qualifikation zum "Gebäude-Energieberater im Handwerk" nachweisen kann. Zu den nicht gedeckten Inhalten zählen Ansprüche wegen Nichterreichen der aufgezeigten Einsparpotenziale, zum Beispiel wegen nicht erreichter Energieeinsparung oder -reduzierung.
Für selbständige und unabhängige Energieberater bietet HDI-Gerling eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung.