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Riester-Sparer sollten kein Geld verschenken

Die Riester-Rente ist beliebt: Fast 13 Millionen Verträge haben die Deutschen abgeschlossen. Einer der Gründe dafür ist, dass der Staat die Riester-Sparer mit Zulagen unterstützt. Wer die staatliche Förderung für 2007 noch nicht beantragt hat, sollte sich beeilen: Ende Dezember läuft die Frist ab, wie Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung, erläutert.

Die Riester-Rente wird staatlich gefördert. Was genau ist zu tun, damit das Geld vom Staat auch wirklich fließt?

Die Förderung muss der Riester-Sparer beantragen, und dafür gilt eine Zweijahres-Frist. Wer beispielsweise für das Jahr 2007 das Geld einfordern möchte, muss dies bis Ende dieses Jahres tun – sonst verschenkt er die Förderung. Wie genau der Antrag gestellt wird, weiß der Anbieter, bei dem der Riester-Sparer seinen Vertrag abgeschlossen hat. Am einfachsten ist es, wenn mit dem ersten Zulagenantrag gleich ein Dauerzulagenantrag gestellt wird. Die staatliche Förderung wird dann Jahr für Jahr automatisch beantragt. Wer einen Dauerzulagenantrag stellt, sollte aber trotzdem nicht vergessen, Änderungen der persönlichen Situation in Punkto Einkommen, Familienstand oder bei Geburt eines Kindes rechtzeitig mitzuteilen. So wird sichergestellt, dass man in den Genuss aller Vergünstigungen der Riesterförderung kommt.

Lohnt sich staatliche Riester-Förderung überhaupt?

Ja, sie lohnt sich für jeden Riester-Sparer. Für die Zeit bis 2007 zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage in Höhe von 114 Euro; seit 2008 sind es 154 Euro. Für jedes Kind gibt es 185 Euro. Das heißt: Für eine vierköpfige Familie fließen für die Zeit bis 2007 insgesamt 504 Euro; seit 2008 liegt dieser Betrag bei 678 Euro. Für jedes Kind, das 2008 oder später geboren wurde, zahlt der Staat sogar ganze 300 Euro. Die vollen staatlichen Zulagen gibt es, wenn der Sparer inklusive der Zulagen vier Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt hat – maximal 2.100 Euro.

Die Riester-Rente bietet doch Steuervorteile. Muss man dann noch die Zulage beantragen?

Bis zu 2.100 Euro können Riester-Sparer als Sonderausgabe in ihrer Steuererklärung angeben. Vor allem Besserverdienende haben dadurch einen Vorteil. Sofern der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer ist als der Wert der Zulagen, wird die Differenz im Rahmen einer Steuerrückerstattung vom Finanzamt zusätzlich an den Förderberechtigten ausgezahlt.