Schadensersatz für Immobilienkäufer darf wohl weiter geschätzt werden

Neue Wohneigentümer können Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienverkäufer wohl auch künftig in Höhe der schätzungsweise entstehenden Kosten geltend machen und müssen nicht selbst mit viel Geld in Vorleistung treten.

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