Will ein Kunde Geld anlegen, dann muss seine Bank oder Sparkasse ihn sachgerecht beraten sowie über alle Chancen und Risiken eines möglichen Investments aufklären. Bislang war allgemeine Meinung, dass ein solches Beratungs-, Informations- und Aufklärungsgespräch auch schriftlich fixiert und dann von den beteiligten Personen unterschrieben werden muss. Und zwar für den Fall, dass mit dem empfohlenen Investment Verluste gemacht werden und der Kunde sein Geldinstitut möglicherweise haftbar machen möchte. Doch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen XI ZR 320/04 ist ein schriftliches Beratungsprotokoll offenbar nicht mehr nötig. Es reiche die mündliche Aufklärung über Art und Weise des Investments, vor allem über dessen Chancen und Risiken. Im vorliegenden Fall war das eine missliche Situation für die Anlegerin und Klägerin. Sie hatte nämlich auf Anraten ihres Bankberaters ein Wertpapierdepot neu ausgerichtet, etwa alte Titel verkauft und neue hinzugekauft. Dann aber waren erhebliche Verluste entstanden, für die sie ihr Geldhaus haftbar machen wollte. Weil aber die Beratung, auf deren Grundlage die Umschichtung des Depots offenbar erfolgt war, nicht schriftlich protokolliert worden war, lief die Kundin und Klägerin mit ihren Ansprüchen ins Leere. Da nun auch der Bundesgerichtshof die Banken und Sparkassen nicht zu einer schriftlichen Fixierung eines Beratungsgesprächs verpflichtet hat, kann die Empfehlung nur lauten: Anleger und Bankkunden sollten von ihrem Institut unbedingt ein solches Beratungsprotokoll fordern, um später mögliche Haftungsansprüche besser durchsetzen zu können. Wie wichtig dies ist, zeigt eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 8 U 1295/04. Im vorliegenden Fall war dem späteren Kläger ein Fondsinvestment als sichere Form der Geldanlage präsentiert worden. Das Beratungsgespräch hatten die Beteiligten dokumentiert und unterschrieben. Als es Verluste gab, stellte sich die Haftungsfrage. Und die wurde dank des Protokolls zugunsten des Anlegers und Klägers beantwortet.
alle Themen
Aufsicht
Beratung
Haftung
Honorar
KI
Makler
Maklerpool
Marketing
Markt
Nachfolge
Nachhaltigkeit
Organisation
Politik
Praktisch
Provision
Ranking
Rating
Recht
Verband
Verbraucherschutz
Vergleicher
Versicherer
Weiterbildung
alle Themen
Arbeitskraftabsicherung
Aufsicht
Basisrente
bAV
Beratung
Digitalisierung
Fondspolicen
geförderte AV
GRV
LV
Markt
pAV
Politik
Recht
Ruhestand
RV
Sparplan
Steuer
Studie
alle Themen
Aufsicht
Beratung
Betriebsunterbrechung
Cyber
Digitalisierung
Elementar
Gebäude
Gewerbe
Haftpflicht
Hausrat
Markt
Politik
Recht
Rechtsschutz
Reise
Schaden
Unfall
Vermögensschaden
alle Themen
Aufsicht
Auslands-KV
Beihilfe
Beratung
bKV
Digitalisierung
GKV
Markt
Pflege
PKV
Politik
Recht
Steuern
Zusatz-KV
alle Themen
Aktien
alternative Investments
Analyse
Anleihen
Aufsicht
Banken
Börse
Crypto
Dividenden
ETF
Finanzierung
Fonds
Geldanlage
Immobilien
Indizes
Inflation
Kapitalmarkt
Kredit
Politik
Rating
Recht
Steuern
Strategie
Verbraucherschutz
Vermögensanlagen
Währung
Wirtschaft
Zinsen
alle Themen
Aufsicht
BiPRO
Cyber
KI
Maklerpool
Maklerportal
Markt
MVP-System
Politik
Recht
Soziale Medien
Veranstaltung
Vergleicher
Vermittler
Weiterbildung
alle Themen
Assekuradeur
Beförderung
Berater
Maklerpool
Markt
Unternehmen
Verband
Verbraucherschutz
Vermittler
Versicherer
Wechsel
Stichwort-Suche