Zum Vorstoß der CSU zur 58er-Regelung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Wir sind alarmiert, dass die CSU den Kabinettsbeschluss zur Verlängerung der 58er-Regelung in Frage stellt. Offensichtlich ist der CSU nicht klar, welche schwerwiegenden Folgen ein Auslaufen der 58er-Regelung zum Jahresende hätte.
Dies würde bedeuten, dass die Bundesagentur für Arbeit die Betroffenen gegen ihren Willen mit Abschlägen in Rente schicken kann. Ab 2006 könnte die Bundesagentur nach § 5 Absatz 3 SGB II auch gegen den Willen der Betroffenen einen Rentenantrag stellen. Da die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente in den letzten Jahren stark angehoben worden ist, ist eine Rente ohne Abschläge für die allermeisten Betroffenen heute erst ab 65 Jahren möglich.
Wer gezwungen wird, mit 60 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen, muss Abschläge von 18 Prozent hinnehmen. Ein Rentner mit 1000 Euro Rente hätte Einbußen von monatlich 180 Euro. Das ist fast ein Fünftel der Rente. Damit werden die Menschen um ihre Lebensleistung betrogen. Bei einem Durchschnittsverdiener, der mit 60 Jahren in Rente geht, werden durch die Abschläge sieben Beitragsjahre zunichte gemacht.
Zwar sieht der SoVD die 58er-Regelung insgesamt kritisch, da die Eingliederung älterer Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt damit aufgegeben wird. Um eine drohende Zwangsverrentung älterer Arbeitsloser abzuwenden, ist eine Verlängerung der 58er-Regelung allerdings notwendig. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Änderung von § 5 SGB II auf. Es muss sichergestellt werden, dass niemand gezwungen wird, mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Wir begrüßen daher, dass die Große Koalition an der Verlängerung der 58er-Regelung festhält.
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