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13.03.2006 - dvb-Presseservice

SoVD fordert: Pflegerecht muss Bundesrecht bleiben

Zur Beratung der Föderalismusreform in Bundestag und Bundesrat erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:   

Der SoVD appelliert an Bundestag und Bundesrat, auf die Übertragung des Heimrechts vom Bund auf die Länder zu verzichten. Die Föderalismusreform darf nicht zu einer Pflege nach Kassenlage führen. Das bundeseinheitliche Heimrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um Mindeststandards in Pflegeheimen bundesweit sicherzustellen. Die Qualität der Pflege darf nicht von der Finanzkraft eines Bundeslandes abhängen.  

Wir befürchten, dass eine Übertragung des Heimrechts auf die Bundesländer zu Qualitätsverlusten in der Pflege führen wird. Wegen der schwierigen Finanzlage der Länder und Kommunen ist zu befürchten, dass aus Kostengründen Standards abgebaut werden. Zum Beispiel hat sich Baden-Württemberg bereits in der Vergangenheit für eine Senkung der Mindestfachkraftquote von 50 auf 33 Prozent eingesetzt. Die Folgen für die Pflegebedürftigen wären gravierend: weniger Fachpersonal führt zu einer Verschlechterung der Pflegequalität.  

Die Föderalismusreform darf nicht übers Knie gebrochen werden. Nicht Machtfragen, sondern die Menschen müssen im Mittelpunkt stehen. Bedenken dürfen nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die Folgen ihrer Entscheidung sorgfältig abzuwägen.

Das Heimrecht ist 1974 auf Initiative des Bundesrates dem Bund übertragen worden. Auslöser hierfür waren Pflegemissstände. Schon damals war klar, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist, um das besondere Schutzinteresse der Pflegebedürftigen zu wahren. Es wäre ein großer Rückschritt, den Ländern das Heimrecht wieder zu übertragen.



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