Die Streiks im öffentlichen Dienst haben sich weiter ausgebreitet. Mittlerweile legten etwa 30.000 Beschäftigte in neun Bundesländern die Arbeit nieder. Betroffen von den Streiks sind neben Kliniken und Straßenmeistereien vor allem Kindertagesstätten. Die Leidtragenden dieser Streiks sind Alleinerziehende und Arbeitnehmer mit Kindern, die auf die organisierte Kinderbetreuung angewiesen sind. Schlimmstenfalls kommen sie an solchen Tagen zu spät oder gar nicht zur Arbeit. Wie in solchen Fällen die arbeitsrechtliche Lage aussieht, erläutert Regina Spieler, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
"Wichtig ist in erster Linie, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren, wenn man zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen kann. Sonst könnte man sogar abgemahnt werden, weil man unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben ist."
Findet man keine alternative Kinderbetreuung und kann daher nicht zur Arbeit gehen, hat man allerdings keinen Anspruch auf sein Gehalt. Bei Streiks handelt es sich um höhere Gewalt. Laut Gesetz wird der Arbeitgeber dann in der Regel von seiner Pflicht, den Lohn zu bezahlen, frei.
"Die beste Lösung ist, sich an einem solchen Tag Urlaub oder einen Gleittag zu nehmen, sofern das von Seiten der Firma möglich ist", so der Rat der Rechtsexpertin. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber den Urlaubstag nicht genehmigen möchte? Das kann vor allem problematisch werden, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen.
"Auf keinen Fall sollte man sich selbst beurlauben und einfach zu Hause bleiben. So ein Verhalten kann ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", empfiehlt die D.A.S. Rechtsexpertin.
Ratsam ist es immer, eine gemeinsame und einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu suchen. Nur in Extremfällen, wenn es keine Chance auf Einigung gibt, kann man den Urlaubsanspruch gerichtlich durchsetzen. Das müsste dann im Eilverfahren mit einer einstweiligen Verfügung geschehen. Weil es in solchen Fällen schnell gehen muss, wendet man sich am besten direkt an die Geschäftstelle des zuständigen Arbeitsgerichts.
alle Themen
Aufsicht
Beratung
Haftung
Honorar
KI
Makler
Maklerpool
Marketing
Markt
Nachfolge
Nachhaltigkeit
Organisation
Politik
Praktisch
Provision
Ranking
Rating
Recht
Verband
Verbraucherschutz
Vergleicher
Versicherer
Weiterbildung
alle Themen
Arbeitskraftabsicherung
Aufsicht
Basisrente
bAV
Beratung
Digitalisierung
Fondspolicen
geförderte AV
GRV
LV
Markt
pAV
Politik
Recht
Ruhestand
RV
Sparplan
Steuer
Studie
alle Themen
Aufsicht
Beratung
Betriebsunterbrechung
Cyber
Digitalisierung
Elementar
Gebäude
Gewerbe
Haftpflicht
Hausrat
Markt
Politik
Recht
Rechtsschutz
Reise
Schaden
Unfall
Vermögensschaden
alle Themen
Aufsicht
Auslands-KV
Beihilfe
Beratung
bKV
Digitalisierung
GKV
Markt
Pflege
PKV
Politik
Recht
Steuern
Zusatz-KV
alle Themen
Aktien
alternative Investments
Analyse
Anleihen
Aufsicht
Banken
Börse
Crypto
Dividenden
ETF
Finanzierung
Fonds
Geldanlage
Immobilien
Indizes
Inflation
Kapitalmarkt
Kredit
Politik
Rating
Recht
Steuern
Strategie
Verbraucherschutz
Vermögensanlagen
Währung
Wirtschaft
Zinsen
alle Themen
Aufsicht
BiPRO
Cyber
KI
Maklerpool
Maklerportal
Markt
MVP-System
Politik
Recht
Soziale Medien
Veranstaltung
Vergleicher
Vermittler
Weiterbildung
alle Themen
Assekuradeur
Beförderung
Berater
Maklerpool
Markt
Unternehmen
Verband
Verbraucherschutz
Vermittler
Versicherer
Wechsel
Stichwort-Suche