Verstoß gegen Korrespondenzpflicht: Was Makler unternehmen können

Versicherer unterliegen gegenüber Versicherungsmaklern der Korrespondenzpflicht. Weigert sich ein Anbieter dennoch, sollten sich Betroffene an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden, rät "versicherungstip".

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