Vertreter haftet nicht für Pflichtverletzung des Untervertreters

| Ein Versicherungsvertreter muss nicht für die etwaige Pflichtverletzung eines Untervertreters einstehen. So lautet der Tenor des LG Magdeburg. In dem Fall hatte die Versicherungsnehmerin (VN) den Versicherungsvertreter erfolglos auf ...

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