Endlich 18 und unabhängig. Endlich den Führerschein in der Tasche. Doch auf der ersten Fahrt in die Disko wird beim Einparken gleich ein Auto geschrammt. So ähnlich geht es vielen Fahranfängern. In Deutschland machen jährlich rund 640.000 Fahrschüler zwischen 18 und 24 Jahren den Führerschein der Klasse B. Was weniger bekannt ist: Fahranfänger leben gefährlich. Allein 2005 waren über 37.000 Autofahrer dieser Altersgruppe an schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden beteiligt. Ganz zu schweigen von den weitaus häufigeren Bagatellunfällen mit Blechschaden. Oft sind es die jungen Autofahrer, die noch unerfahren sind und nicht genau wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Hier hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer, der unter der Nummer 0180 - 25 0 26 Auskunft zur schnellen und unkomplizierten Schadenabwicklung bietet.
Was müssen die Beteiligten im Falle eines Unfalls tun? Nachdem die Unfallstelle gesichert und geräumt wurde, ist es wichtig, dass die Parteien Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen. Jeder Autofahrer sollte den „Europäischen Unfallbericht“ im Handschuhfach haben, denn der ist bei der Protokollierung des Unfalls sehr hilfreich. Wurden Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder hat der Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallverursacher nach seiner Versicherung zu fragen, hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die Uhr unter 0180 - 25 0 26 erreichbar (pro Anruf sechs Cent aus dem deutschen Festnetz).
Nach Schaden selbst aktiv werden
Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und gibt den Schadentag an. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden und direkt Schadenersatz verlangen. Die Versicherung leitet dann eine umgehende Schadenregulierung ein.
Hilfe zur Schadenregulierung auch beim Auslandsunfall
Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wurde der Zentralruf darüber hinaus zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung bei Auslandsunfällen. Mit der Richtlinie wurde die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union vereinfacht. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in den Niederlanden Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der niederländischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer.
Weitere Informationen unter www.zentralruf.de.
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