Auch in diesem Jahr stehen mit dem Jahreswechsel einige Änderungen bei der Altersvorsorge an. Die stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wirkt sich auf die Förderung der privaten Altersvorsorge und auf die Lebensversicherung aus. Auf www.vorsorge-know-how.de/aenderungen2012 erläutert Junis Urban, Finanzexperte bei Swiss Life, welche neuen Regelungen ab 2012 bei Riester- und Rürup-Rente, bei der betrieblichen Altersversorgung sowie bei privaten Lebensversicherungen greifen. Zudem gibt es wertvolle Tipps, mit denen sich bares Geld sparen lässt.
Tatsächlich kann, wer sich in diesem Jahr für den Vertragsabschluss einer Riester- oder Rürup-Rente entscheidet, noch die für 2011 gültigen Konditionen einstreichen. Für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, bleibt das 60. Lebensjahr frühstmöglicher Zeitpunkt, um sich die geförderte Rente auszahlen zu lassen. Bei allen Vertragsabschlüssen späteren Datums wird das Rentenbezugsalter auf das 62. Lebensjahr erhöht.
Auch für Personen, die über eine private Lebensversicherung nachdenken, kann es sich unter Umständen lohnen, noch vor dem bevorstehenden Jahreswechsel aktiv zu werden. Zum einen wird der Garantiezins, mit dem Sparbeiträge künftig verzinst werden, zum Jahreswechsel von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt. Zum anderen bleibt auch hier bei allen Vertragsabschlüssen vor 2012 das 60. Lebensjahr maßgebend, um Steuervorteile geltend machen zu können.
Doch das neue Jahr bringt auch erfreuliche Änderungen mit sich. Grund zur Freude besteht für alle Rürup-Sparer: Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch 2012 der Steuervorteil für den möglichen Sonderausgabenabzug um weitere 2 %, von 72 % auf 74 %, erhöht. Ein ausführlicher Überblick über alle neuen Regelungen zum Jahreswechsel, anschauliche Rechenbeispiele und Tipps des Finanzexperten Junis Urban von Swiss Life sind unter www.vorsorge-know-how.de/aenderungen2012 verfügbar.
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