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10.07.2006 - dvb-Presseservice

Was Sie bei der Altersvorsorge beachten müssen

Durch das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat die Bundesregierung jetzt eine Neustrukturierung in der Altersvorsorge offiziell beschlossen. Grundsätzlich wird sich die Altersvorsorge künftig in drei Schichten gliedern, die hier erläutert werden sollen.

Worum geht es beim Alterseinkünftegesetz?

Das Alterseinkünftegesetz verändert das deutsche Alterssicherungssystem, weil es einen Übergang zur so genannten nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte einleitet. Nachgelagerte Besteuerung soll heißen, daß die Alterseinkünfte jetzt erst dann versteuert werden, wenn sie auch tatsächlich zur Auszahlung kommen – also erst bei Renteneintritt. Verbunden damit werden im Gegenzug die  Beiträge zur Altersvorsorge Schritt für Schritt allmählich von der Einkommenssteuer freigestellt, sodaß mehr Geld für die private Vorsorge übrig bleibt. Die monatliche Steuerlast sinkt und das Nettoeinkommen steigt. Darüber hinaus wird die private Vorsorge vom Staat durch Zulagen erleichtert (Stichwort: Riester-Rente). 

Für Rentner gilt: Sie haben im Alter einen niedrigen persönlichen Steuersatz, weil Alterseinkommen meist geringer ausfallen als Erwerbseinkommen. Schon jetzt steht deshalb fest, daß die Mehrheit der heutigen Rentner auch in Zukunft kaum oder sogar keine Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Um umfassend und steuerlich günstig fürs Alter vorzusorgen, sollten Sie aus diesem Grund Ihre Vorsorge entsprechend des Drei-Schichten-Modells aufbauen:

Das Drei-Schichten-Modell im Überblick

Erste Schicht: Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung
Basis-Rente (Rürup-Rente)

Zweite Schicht: Zusatzversorgung
Riester-Rente
Betriebliche Altersversorgung

Dritte Schicht: Kapitalanlagen
Private Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung
Aktien-, Wertpapier-Fonds, Spareinlagen
Immobilien

Erste Schicht: Basisversorgung

In der ersten Schicht, der Basisversorgung, ist die gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet. Wer zum Beispiel als Selbständiger tätig ist, somit keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente hat, kann ersatzweise einen Rürup-Vertrag abschließen. Genau wie bei der staatlichen Rente können Verbraucher die Rürup-Rente weder beleihen, vererben, verkaufen, anderen übertragen noch kapitalisieren. Die Basisversorgung fällt unter die nachgelagerte Besteuerung, so daß die Beiträge zwar zunehmend steuerfrei gestellt, aber gleichzeitig die Rentenauszahlungen zunehmend besteuert werden. 

Zweite Schicht: Zusatzversorgung

Schicht zwei beinhaltet Zusatzversorgungen, wie zum Beispiel die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) und die betriebliche Altersvorsorge (baV).

Bei der Riester-Rente gibt es sowohl für jeden berechtigten Erwachsenen eine Grundzulage, als auch für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs. Man muß jedoch beachten, daß die Beiträge selbst getragen werden müssen.

Auch deshalb erlebt die Riester-Rente zur Zeit einen ungeahnten Boom: Im Jahr 2005 konnten die deutschen Versicherer 1,12 Millionen Verträge neu abschließen; 2004 waren es nur 300.000. Das vergleichsweise gute Abschneiden der Riester-Rente hängt aber auch damit zusammen, daß Anfang 2005 das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung weggefallen ist.

Bei der bAV werden hingegen nur solche Zulagen auch steuerlich begünstigt, die eine lebenslange Versorgung sicherstellen. Seit Anfang 2002 ist gesetzlich vorgeschrieben, daß Arbeitgeber ihren Beschäftigten durch eine so genannte Entgeltumwandlung eine bAV ermöglichen müssen. Die Anlageform der bAV bestimmt jedoch der Arbeitgeber, wobei ihm dabei die Anlage in eine Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, sowie Direktzusagen zur Auswahl stehen.

Dritte Schicht: Kapitalanalgeprodukte

Die dritte Schicht umfaßt die Kapitalanlageprodukte. Diese Arten der Altersvorsorge unterliegen meistens weniger Einschränkungen als die Anlageformen aus den ersten beiden Schichten. Sie werden unterschiedlich vom Staat gefördert und besteuert. Für den Anleger ergibt sich hieraus gerade bei der Anlage in Aktien, Fonds und Wertpapieren eine hohe Rendite und Flexibilität. Ehemals waren Kapitallebensversicherungen das beliebteste Instrument der privaten Altersvorsorge, da die Auszahlung komplett steuerfrei war. Für Policen, die ab 2005 abgeschlossen wurden/werden, müssen Kunden auf die Zinserträge jedoch Abgaben zahlen.



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