Wenn der Haftpflichtversicherer die Schadenregulierung verzögert
Reicht ein Geschädigter nach einer angemessenen Prüffrist Klage ein, so darf der gegnerische Haftpflichtversicherer die Übernahme der Prozesskosten nicht mit dem Argument verweigern, dass kein Grund zur Klageeinreichung bestanden hat, weil er noch ni ...