Die Patienten leiden unter Schlafstörungen und
Konzentrationsschwierigkeiten, sind oft reizbar und neigen zu Wutausbrüchen.
Bluthochdruck, Depressionen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch
können folgen. Die Rede ist von Posttraumatischen Belastungsstörungen, einer
Krankheit, die weit häufiger auftritt als man glauben mag. Immerhin acht
Prozent der Bevölkerung erkranken daran im Laufe ihres Lebens. Besonders
gefährdet sind Berufsgruppen wie Rettungskräfte, Bankangestellte, Lokführer
oder Pflegekräfte. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen in
München (BUK) anlässlich des Internationalen Tags der seelischen Gesundheit
am morgigen 10. Oktober hin. Die Forderung: Arbeitgeber müssen ihre
Mitarbeiter auf Extremsituationen vorbereiten und im Falle eines
traumatisierenden Ereignisses Erste Hilfe bereit stellen.
Ursache der
Posttraumatischen Belastungsstörung ist in der Regel ein bestimmtes
dramatisches Erlebnis, die Begegnung mit dem Tod, das Gefühl von Angst und
Hilflosigkeit. Häufig sind die Patienten Opfer von Gewalt geworden wie bei
einem Banküberfall. Oder sie gehörten zu den Einsatzkräften bei einem
schweren Unfall. Aber auch gewaltsame oder sexuelle Übergriffe durch Kunden
oder Kollegen am Arbeitsplatz können ein Auslöser sein.
In der Regel
entwickelt sich eine Posttraumatische Belastungsstörung in der Zeit zwischen
zwei Tagen und vier Wochen nach dem Ereignis. In etwa der Hälfte der Fälle
wird die Störung chronisch. Charakteristisch ist, dass der Patient das
schreckliche Erlebnis in Träumen und so genannten Flashbacks (bildhafte
Erinnerungen) immer und
immer wieder erlebt.
Da die Posttraumatische
Belastungsstörung häufig durch Erlebnisse im Beruf ausgelöst wird, ist hier
der Arbeitgeber besonders gefordert. Er sollte für „psychische Erste Hilfe“
sorgen, indem er beispielsweise den Betroffenen Gespräche mit Psychologen
ermöglicht. Wichtig ist auch ein Nachbereiten des Durchlebten in der Gruppe.
Schweigen ist gefährlich. Ebenso wichtig ist, dass der Arbeitgeber seine
Mitarbeiter auf eventuelle Extremsituationen vorbereitet. Das ist besonders
bei Berufsgruppen wie Feuerwehrleuten wichtig, aber auch zum Beispiel bei
Lokführern, die in ihrer Arbeit immer wieder mit Selbstmördern konfrontiert
werden können.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen
während der Arbeit, in der Kindertagesstätte, Schule, Universität und auf
dem Weg dorthin. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die
Unfallversicherungsträger die Prävention zur Verhütung von Unfällen und
Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die
notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Das gilt auch für die
Behandlung psychischer Erkrankungen wie der Posttraumatischen
Belastungsstörung. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen
sie zusätzlich eine Rente.
Am 8. und 9. Dezember 2006 ist der
Bundesverband der Unfallkassen Mitorganisator des 1. Symposiums Gewalt am
Arbeitsplatz in Dresden. Ein wichtiges Thema dort werden auch die
Posttraumatischen Belastungsstörungen sein.
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