bAV-Urteil: Steuerentlastung für Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken

Kapitalleistungen aus berufsständischen Versorgungswerken können nach einem aktuellen BFH-Urteil ab sofort nach der sogenannten Fünftelungsmethode besteuert werden. Auf diese Weise könnten Betroffene viel Geld sparen, teilt das Institut für Vorsorge ...

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