Wohnungseigentümer haften nicht für sogenannte Sozialverbindlichkeiten
Wohnungseigentümer haften gegenüber anderen Wohnungseigentümern nicht anteilig gemäß ihren Miteigentumsanteilen für Ansprüche, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren. Für diese sogenannten Sozialverbindlichkeiten muss allein die WEG einstehen.