Ausschlüsse in der Transportversicherung
Aus der Transportversicherung sind in der Regel folgende Gefahren grundsätzlich ausgeschlossen:
- Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse.
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
- Kernenergie
- Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstige finanzielle Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien
- Verzögerung der Reise
- Innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
- Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, außer hierfür wurde eine Abzugsfranchise vereinbart
- Normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
- Fehlende oder nicht ausreichende Verpackung