| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG. | Im Einzelnen: Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg (BFH 5.11.19, II R 15/17) Steuerbefreiung na ...