Recht/Steuern | Versicherungen Urteil: Radfahrer müssen beim Überholen klingeln
Fahrradfahrer haben auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg keinen Vorrang und dürfen Fußgänger nur überholen, wenn diese sie nach einem Klingeln bemerkt haben. Notfalls müssen sie ihr Tempo auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren.