Coronavirus-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist ein intensiver berufsbedingter Kontakt des oder der Versicherten zu einer oder ...

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