Coronavirus-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden
Eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist ein intensiver berufsbedingter Kontakt des oder der Versicherten zu einer oder ...