Neues Kassenwahlrecht ab 01.01.2021: Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
| Am 01.01.2021 tritt das neue Krankenkassenwahlrecht in Kraft. Es bringt sowohl Arbeitgebern als auch GKV-versicherten Arbeitnehmern Erleichterungen. Letztere dürfen sich über eine um ein halbes Jahr auf 12 Monate verkürzte Bindungsfrist der Versi ...