Kein Anspruch auf Verrechnung von Anrechten

| Sind im VA das Anrecht eines Ehegatten auf landesrechtliche Beamtenversorgung und das Anrecht des anderen in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, hat der Beamte keinen Anspruch auf eine Verrechnungsvereinbarung, wonach nur der übersch ...

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